Das ist alles nur geklaut. Das ist alles gar nicht meine!
Sie haben ein spannendes Thema gefunden. Ihre Präsentation ist so gut wie vorbereitet und ausgearbeitet, aber sie könnte noch etwas mehr Pep vertragen.
Dann könnten Sie ja einfach noch das eine Bild mitbenutzen, das Sie neulich im Internet gefunden haben oder das Video verwenden, das Ihnen vor Kurzem noch so gut gefallen hat in dem Vortrag eines anderen Speakers. Und um Ihre Präsentation abzuschließen, würde sich doch die Textpassage aus dem Werk Ihres Lieblingsredners anbieten.
Alles ganz nette Ideen, doch bei all diesen Adaptionen müssen Sie das Urheberrecht berücksichtigen. Denn dies greift eben so bei schriftlichen Erzeugnissen als auch bei Ihrer Präsentation und sollte das Urheberrecht verletzt werden, kann es schnell zu unangenehm Rechtsstreitigkeiten kommen.
Illustrationen und Bilder
Die größte Anzahl aller Bilder und Illustrationen, ob Cartoons oder Gifs, die im Internet zu finden sind, gehören einer anderen Person, die die Rechte daran besitzt und sind daher urheberrechtlich geschützt. Der einfachste Weg das Bild, welches Sie gerne haben möchten, dennoch zu verwenden ist: Kontaktieren Sie den Urheber und fragen Sie explizit nach der Verwendung des Bildes. Oftmals reicht eine klare Markierung und Nennung des Besitzers schon aus, um es verwenden zu dürfen. Manchmal kann es jedoch sein, dass Sie etwas dafür bezahlen müssen das Bild zu benutzen.
Einen Sonderfall stellt das Bildzitat dar: Es funktioniert ebenso wie das Wortzitat und darf nur explizit an einer Stelle verwendet werden und bedarf einer exklusiven Nennung und Markierung. Sowohl in Ihren Quellen als auch auf der verwendeten Folie.
Um diese Komplikationen zu umgehen, gibt es Bilddatenbanken, deren Lizenzen komplett mitverkauft werden oder komplett gratis sind. Wobei gesagt werden muss, dass der Pool an Auswahl bei kostenpflichtigen Datenbanken deutlich größer ist. Vorteil beider Varianten ist, dass Sie die erworbenen Bilddateien so oft verwenden dürfen wie benötigt.
Verwendung von Video
Wenn Sie Videos in Ihre PowerPoint Präsentation einbetten wollen, sollten Sie sich vorher vergewissern, dass der Urheber sein Material mit Einverständnis auf den einzelnen Plattformen wie Youtube, Vimeo etc. hochgeladen und veröffentlicht hat. Dies herauszufinden kann ziemlich viel Zeit und Mühe in Anspruch nehmen, doch tun Sie es lieber, wenn Sie ein Video unbedingt einbetten wollen, denn die Mühe, die es Sie kostet ist weitaus weniger als die Geldstrafe, die bei Verletzung des Urheberrechts auf Sie zu kommt.
Textpassagen und Zitate
Selbstverständlich unterliegen auch alle Textpassagen und Zitate dem Urheberrecht und müssen dementsprechend markiert und kenntlich gemacht werden. Texterzeugnisse, ob aus dem Internet oder aus Print-Medien sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht einfach übernommen werden. Zitate müssen den Urheber explizit nennen und sollte das Zitat aus einem veröffentlichten Medium stammen, so ist es Ihre Aufgabe eine genauen Quellenangabe mit herauszugeben, aus der alle wichtigen Daten hervorgehen.
Eine kleine Übersicht darüber welche Print und Online-Medien geschützt sind und welche nicht:
URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT |
NICHT URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT |
Blog-Artikel / Blog-Posts |
Tweets |
Zeitungsartikel |
Pressemitteilungen |
Bücher |
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Sollten Sie sich bei der Verwendung eines Bildes, Videos oder Texterzeugnissen nicht sicher sein, scheuen Sie sich nicht einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann ihnen detaillierte Auskünfte geben.
Copyright Fabio K.
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